Glossar

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Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht

Angestellt tätige Mitglieder der bayerischen berufsständischen Versorgungswerke (außer BIngPPV) können sich zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie einer berufsspezifischen Beschäftigung nachgehen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtversicherung nach sich zieht. Hierdurch wird eine doppelte Beitragspflicht, zum einen an die gesetzliche Rentenversicherung und zum anderen an das berufsständische Versorgungswerk verhindert.